Dichtheitssiegel

Vertrauen Sie diesem Markenzeichen!
Ein wesentliches Qualitätsmerkmal von Kälte- und Klimaanlagen ist ihre Dichtheit.

EG-Verordnungen nehmen die Betreiber von Kälteanlagen in die Pflicht

Die europäischen Verordnungen – EU-VO 517/2014 (F-Gase-VO) und EU-VO 1005/2009 sowie die nationale Gesetzgebung – die Chemikalien-Ozonschichtverordnung (ChemOzonSchichtV) und Chemikalien-Klimaschutzverordnung (ChemKlimaschutzV) stellen die Betreiber von Kälte- und Klimaanlagen vor umfassende Pflichten.

Dazu zählen zur Emissionsreduzierung u.a. regelmäßige Leckagekontrollen, Kontrolle der Energieeffizienz, Wartungspflichten, Protokollpflichten und die Erfassung direkter und indirekter Emissionen.

Für die Durchführung von Dichtheitskontrollen gelten folgende Abstände:

  • alle 12 Monate bei einer Kältemittelfüllmenge mit CO2 Äquivalent 5t bis 50t
  • alle 6 Monate bei einer Kältemittelfüllmenge mit CO2 Äquivalent 50t und 500t
  • alle 3 Monate bei einer Kältemittelfüllmenge mit CO2 Äquivalent 500t und größer

Möchten Sie ihre Energiekosten verringern?
Nicht nur aus ökologischen Gründen ist die Dichtheit der Anlagen wichtig. Für die optimale Energieeffizienz ist eine leckagefreie Anlagen zwingend erforderlich.

Wir beraten Sie gern oder unterbreiten Ihnen ein Angebot.