Dichtheitssiegel

Vertrauen Sie diesem Markenzeichen!
Das VDKF-LEC-Siegel bietet Ihnen als Anlagenbetreiber die sichere Gewähr dafür, dass Ihre Anlagen gemäß EU-Verordnungen 1005/2009 und 842/2006 von einem qualifizierten Kälte-Klima-Fachbetrieb ordnungsgemäß auf Dichtheit überprüft worden sind. Das VDKF-LEC-Dichtheitssiegel dokumentiert die ordnungsgemäße Überprüfung der Kälte-Klima- und Wärmepumpensysteme und ist ein Güte-Zeichen, das nur von Kälte-Klima-Fachbetrieben in der Öffentlichkeit verwendet werden darf.

Informationen zum Dichtheitssiegel
Die EU-Verordnung (EG) Nr. 1005/2009 verfügt mindestens eine jährliche Dichtheitsprüfung an stationären Kälte- und Klimaanlagen ab 3 kg Kältemittelinhalt.

Das „Dichtheitssiegel“ ist hierbei ein unverkennbares Markenzeichen unserer Kompetenz als Kälte-Klima-Fachbetrieb.

Ein wesentliches Qualitätsmerkmal von Kälte-/Klimaanlagen und Wärmepumpen ist die Dichtheit. Nicht nur aus volkswirtschaftlichen Gründen ist es erforderlich, dass die Dichtheit der Anlagen gewährleistet sein muss, vielmehr ist es umweltbezogen zwingend erforderlich, dichte Anlagen zu betreiben.

Auch die Rückgewinnung bereits verwendeter geregelter Stoffe kann nur mit entsprechender Sachkenntnis umweltgerecht durchgeführt und einer umweltgerechten Entsorgung zugeführt werden.

Vor dem Hintergrund der technischen und insbesondere der sicherheitstechnischen Aspekte muss garantiert werden, dass die Überprüfung der technischen Anlagen gemäß EU – Verordnung 1005/2009 ausschließlich in der Hand von Fachbetrieben und sachkundigem nach EG-VO 303/2008 zertifiziertem Personal liegt.

Die nachfolgenden Richtlinien schreiben fest, welche Voraussetzungen hinsichtlich Personal und Fachbetrieb einzuhalten sind, damit eine optimale, standardisierte und qualitätsgesicherte Prüfung erfolgen kann.

Richtlinien für die Dichtheitsprüfung (DP) an stationären Kälte- und Klimaanlagen ab 3 kg Füllgewicht

EU-Verordnung 1005/2009
1.1
Die Richtlinien befassen sich mit dem organisatorischen Ablauf und Bedingungen, unter denen Prüfungen durchgeführt und überwacht werden.

1.2
Grundsätzlich gelten im Zusammenhang mit dieser Richtlinie die jeweils aktuell anerkannten technischen Regelwerke sowie Normen und neuester Stand der handwerklichen Fachausbildung.

1.3
Die Anforderungen der einzusetzenden sachkundigen Personen zur Dichtheitsüberprüfung sind solche, die aufgrund ihrer fachlichen Ausbildung und Erfahrung profunde Kenntnisse auf dem Gebiet der Kältetechnik haben. Sie müssen die einschlägigen staatlichen Arbeitsschutzvorschriften, Unfallverhütungsvorschriften und die allgemein anerkannten Regeln der Technik sicher anwenden können, damit der arbeitssichere Zustand von Kälte-/Klimaanlagen umfassend beurteilt werden kann.

1.4
Zu den allgemein anerkannten Regeln der Technik gehören u.a.

DIN-Normen,
VDE- und VDI-Bestimmungen,
technische Regeln anderer EG-Mitgliedsstaaten,
VDMA-Einheitsblätter,
FCKW-Halon-Verbotsverordnung,
VDKF-Überwachungs- und Durchführungsanleitungen,
Druckgeräterichtlinie,
Berufsgenossenschaftliche Merkblätter etc.
Daneben ist der jeweils aktuelle Inhalt nationaler und supranationaler Rechtsvorschriften maßgebend, wie z. B. die EU-Verordnung.

1. Grundlagen

2. Leitung, Organisation
Aufgaben des technisch betrieblich Verantwortlichen:
2.1 Verantwortlich für die Einhaltung der Richtlinien ist der jeweils technisch betrieblich Verantwortliche des Unternehmens. Er hat sicherzustellen, dass die Prüfung den Richtlinien entsprechend durchgeführt und dokumentiert wird.
2.2 Er hat sicherzustellen, dass sachkundiges Personal gemäß den Bestimmungen der Richtlinien (DP) vorhanden ist (siehe 1.2).
2.3 Er hat sicherzustellen, dass die Mitarbeiter mit den Aufgaben, die sie ausführen sollen, vertraut sind und mindestens einmal jährlich über den neuesten Stand der technischen Regelwerke gemäß den Anforderungen zur Dichtheitsprüfung unterwiesen werden. Dies betrifft insbesondere Sicherheitsmaßnahmen und europarechtlich relevante Vorschriften.
2.4 Er hat Standardarbeitsanweisungen zu benutzen und deren Einhaltung durch das Fachpersonal sicherzustellen. Standardarbeitsanweisungen sind schriftliche Anweisungen, die die Vorgehensweise bei der Dichtheitsprüfung und damit im Zusammenhang stehender Tätigkeiten beschreiben.
2.5 Die Überwachung der gesamten Abläufe sind durch den betrieblich Verantwortlichen aufgrund eines internen Kontrollsystems zu gewährleisten.
2.6 Die unter Ziffer 2.1 bis 2.5 beschriebenen Aufgaben sind zu dokumentieren, so dass sie jederzeit durch den Markenzeicheninhaber (vgl. Nr. 4) überprüft werden können. Staatlichen Stellen ist auf deren Wunsch Einsichtnahme in die Dokumentation zu gewähren.

3. Anforderungen an die technische Ausstattung
3.1 Die technische Ausstattung muss im Bezug auf messtechnische Ausstattung, fachspezifisches Werkzeug und notwendige Anlagen und Geräte dem jeweiligen Stand der Technik entsprechen.
3.2 Die bei der Durchführung der Dichtheitsprüfung verwendeten Geräte und Messmittel sind in regelmäßigen Zeitabständen gemäß der Standard-Arbeitsanweisung zu überprüfen, zu reinigen, zu warten und zu kalibrieren. Darüber sind Aufzeichnungen zu führen und aufzubewahren (Nr. 2.6, Satz 2 gilt entsprechend).

4. Markenzeichen Dichtheitsprüfung
Durch die Qualifizierung für das Markenzeichen Dichtheitsprüfung erhält der Fachbetrieb die Berechtigung, dieses Zeichen „Dichtheitssiegel“ in der Öffentlichkeit zu verwenden.

Damit dokumentiert der Betrieb die von ihm eingegangene Verpflichtung, die Richtlinien der Dichtheitsprüfung einschließlich der Anlage 1 „Mindestanforderungen an die Befähigung des Personals“ und der Anlage 2 „Die betrieblich technische Mindestausstattung der Fachbetriebe“ einzuhalten.

5. Überwachung
Die Überwachung der Richtlinien der Dichtheitsprüfung einschließlich der Anlage 1 „Mindestanforderungen an die Befähigung des Personals“ und der Anlage 2 „Die betrieblich technische Mindestausstattung der Fachbetriebe“ gewährleistet der Markenzeicheninhaber.

Rechtlicher Hintergrund
VDKF steht für Schutz der Ozonschicht und des Klimas

Die Bekämpfung der Klimaänderung ist ein Hauptschwerpunkt des sechsten Umweltaktionsprogramms der Europäischen Gemeinschaft, in dem hervorgehoben wird, dass diese eine zentrale Herausforderung für das nächste Jahrzehnt und darüber hinaus darstellt. Das Kyoto- Protokoll verpflichtet die Europäische Gemeinschaft, ihre Emissionen im ersten Verpflichtungszeitraum um 8 % zu senken: das bedeutet eine Minderung um insgesamt 336 Mio. t Kohlendioxid-Äquivalent bis zum Jahr 2012. Ziel muss es daher sein, die Energieeffizienz von Anlagen und Systemen vor dem Hintergrund einer positiveren Klimabilanz (CO2-Reduktion) zu verbessern. Hierzu sind Dichtheitskontrollen und eine Wartungspflicht an Kälte- und Klimaanlagen unabhängig vom enthaltenen Kältemittel die richtigen Lösungen. VDKF-LEC dient der Umsetzung der Dichtheitskontrollen gemäß der EU-Verordnung 2037/2000 und läßt sich problemlos bezüglich der Wartungspflicht nutzen.

Wichtigste Elemente der EU-VO 842/2006 (F-Gase) und der EU-VO 1005/2009

  • Generelle Verpflichtung des Betreibers und des Fachbetriebes zur Emissionsminimierung
  • Verpflichtung des Anlagenbetreibers zu regelmäßigen Dichtheitskontrollen
  • Wartungspflicht
  • Trainings- und Zertifizierungsprogramme für Personal und Betrieb

Reporting/Monitoring:

  • Jährliche Meldeverpflichtung hinsichtlich Produktion, Import, Export, Recycling, Vernichtung
  • Die Mitgliedsstaaten haben Berichtspflichten hinsichtlich Treibhausgasemissionen
  • Die Anlagenbetreiber haben die Pflicht zur Führung von Logbüchern/Protokollen je Anlage
  • Die Anlagenbetreiber müssen die Kältemittelverwendung dokumentieren

Die wichtigsten Rechtsverordnungen:
EG-VO 842/2006 (F-Gase-Verordnung) (In Kraft getreten am 04.07.2006)

Die wichtigsten EG-Verordnungen:

  • EG-VO 842/2006 (F-Gase-Verordnung)
  • EG-VO 1005/2009
  • Chemikalienklimaschutzverordnung
  • Umweltstatistikgesetz – USatG